Wissen Sie, wie Ihre finanzielle Zukunft aussieht? Wir auch nicht. Die Zukunft voraussagen kann niemand – aber Sie können gut vorsorgen. Mit einer Lebensversicherung sind all Ihre Bedürfnisse ideal abgedeckt, und das nicht nur im Alter. Auch für junge Erwachsene ist eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit eine gute Idee. Für Familien ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Zudem lohnt sich das Sparen fürs Alter oder für Wohneigentum.

Vorteile einer Lebensversicherung
Die Absicherung durch AHV und Pensionskassen weist oft Lücken auf. Profitieren Sie daher von den Leistungen einer Lebensversicherung und geniessen Sie die Vorteile des Schweizer Vorsorgesystems:
- gewohnten Lebensstandard sichern
- Existenzsicherung für Angehörige
- Beiträge an den Steuern geltend machen (Lebensversicherung 3a)
- erst beim Bezug des Kapitals fällt eine Steuer an
- Kapital fürs Alter sparen
- Möglichkeit des Rückkaufs bei der freien Lebensversicherung
Was ist eine Lebensversicherung?
Kurz gesagt: Eine Lebensversicherung versichert Risiken wie Tod und Invalidität. Sie kann aber auch zum Kapitalaufbau und zur privaten Altersvorsorge dienen. Mit einer Lebensversicherung können Sie somit Risikoschutz und Altersvorsorge optimal miteinander kombinieren. Allgemein wird im Bereich der Lebensversicherungen unterschieden zwischen Risikoversicherungen und kapitalbildenden Produkten. Häufig findet man eine Kombination aus beiden.
Eine Risikoversicherung sichert beispielsweise die finanzielle Existenz Ihrer Angehörigen nach Ihrem Tod. Ist am Ende der Laufzeit das versicherte Risiko – der Todesfall – nicht eingetreten, erhalten Sie keine Auszahlung. Daher sind die monatlichen Prämien deutlich geringer als bei der Kapitallebensversicherung.
Eine kapitalbildende Lebensversicherung wird im Leistungsfall oder im sogenannten Erlebensfall – bei Ablauf der Versicherung – ausgezahlt.
Alle Lebensversicherungen gehören zur dritten Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Daher sind Höhe und Umfang der versicherten Leistungen frei wählbar. Sie unterliegen nur den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es um steuerliche Abzüge geht.
Altersvorsorge in der Schweiz: Drei-Säulen-Prinzip
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (1. Säule)
- berufliche Vorsorge (2. Säule)
- private Vorsorge (3. Säule)
Mit den drei Säulen sind finanzielle Risiken im Alter umfassend gedeckt. Die erste Säule garantiert finanzielle Grundbedürfnisse im Alter, in der zweiten soll ein angemessener Lebensstandard gewährleitet werden. Bei Invalidität oder Todesfall sollen dem Versicherten bzw. den Hinterbliebenen der gewohnte Lebensstandard garantiert werden. Die dritte Säule schliesst vorhandene Vorsorgelücken und deckt den individuellen Zusatzbedarf.
1. Säule: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung bietet die Basis der Altersvorsorge in der Schweiz. Die AHV zahlt aber nicht nur Renten an Pensionierte, sondern unterstützt auch Hinterbliebene mit Witwen- und Waisenrenten. Sie ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtend, auch für nicht Erwerbstätige. Der ausbezahlte Betrag im Alter ist abhängig von Ihrem Einkommen. Die Beitragspflicht für die AHV gilt ab der Vollendung des 17. Lebensjahres. Wer zu diesem Zeitpunkt noch nicht erwerbstätig ist, für den beginnt die Beitragspflicht ab dem 20. Lebensjahr.
Die AHV basiert auf dem sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Altersrenten von der jungen Bevölkerung getragen werden. Durch ihre AHV-Beiträge finanzieren die derzeit Erwerbstätigen die Renten der derzeit Pensionierten. Die Zukunft dieses Systems ist jedoch ungewiss – Es werden immer weniger Kinder geboren, während die Menschen immer älter werden. Mit einer privaten Vorsorge sind Sie in jedem Fall abgesichert. Eine Lebensversicherung garantiert auch im Alter den gewohnten Lebensstandard.
Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung ist Teil der ersten Säule. Sie sichert Unterstützung, wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit teilweise oder vollständig arbeitsunfähig werden. In diesem Fall wird eine Invalidenrente an Sie und Ihre Kinder ausbezahlt – auch nach dem Erreichen des Rentenalters. Allerdings verfolgt die IV das Ziel, Sie wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. So können Sie den gewohnten Lebensstandard für sich und Ihre Familie halten.
Ergänzungsleistungen (EL)
Ein weiterer Teil der ersten Säule sind die Ergänzungsleistungen. Diese dienen als Auffangnetz, wenn die Leistungen aus AHV und IV für die Deckung der Lebenserhaltungskosten nicht ausreichen. Hier wird individuell festgelegt, ob Ergänzungsleistungen notwendig sind und wie hoch die Beitragshöhe ist.
2. Säule: Die Pensionskasse für Berufstätige
Die Pensionskasse bildet die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Sie ist eine Möglichkeit, wenn Sie bereits in der ersten Säule versichert sind und Ihr Jahreseinkommen mehr als 21’510 Franken pro Jahr (Stand 2021) beträgt. Dann sind Berufstätige obligatorisch in der zweiten Säule versichert. Gemeinsam mit der ersten Säule soll ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohns erreicht werden. So ist auch in der Pension ein angemessener Lebensstandard gewährleistet.
3. Säule: Die private Vorsorge
Die dritte Säule der Lebensvorsorge in der Schweiz ist die private Vorsorge. Diese unterteilt sich in die Säulen 3a und 3b und soll die Einkommenslücken der ersten und zweiten Säule schliessen. Aufgrund des demografischen Wandels in der Schweiz ist dieses Modell von Lebensversicherungen sehr empfehlenswert.
Die gebundene Vorsorge 3a
Beim Modell der Säule 3a sparen Sie Vermögen für Ihr Alter an. Das Kapital kann erst frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung bezogen werden, einige Ausnahmefälle ausgenommen. Einzahlungen auf das Vorsorgekonto der Säule 3a können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Versicherte mit Pensionskasse (Säule 2) können einen Maximalbetrag von CHF 6‘883 bei den Steuern abziehen (Stand 2021). Wenn Sie keiner beruflichen Vorsorge angeschlossen sind, beträgt der Maximalbetrag CHF 34‘416 (Stand 2021).
Die gebundene Vorsorge 3a kann grundsätzlich jeder nutzen, der erwerbstätig ist und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt. Für Arbeitnehmende bietet diese Lebensversicherung eine Ergänzung zur ersten und zweiten Säule. Für Selbstständige ist es umso wichtiger, da es die zweite Säule ersetzt. Aber auch wer Taggelder der Arbeitslosenversicherung bezieht, kann in die Säule 3a einzahlen. Lediglich Hausfrauen und Bezüger einer vollen IV-Rente dürfen kein Kapital in die Säule 3a investieren.
Die „gebundene“ Vorsorge beschreibt bereits, dass Sie nach Einzahlung nicht mehr frei über das Kapital verfügen dürfen. Erst fünf Jahre vor der Pension haben Sie Zugriff darauf. Ein vorzeitiger Bezug des Kapitals ist nur unter wenigen Bedingungen möglich: Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder beim Kauf von Wohneigentum für den Eigenbedarf.
Säule 3a kurz und knapp:
- nur bei einer beruflichen Tätigkeit möglich
- Beiträge können bei den Steuern abgezogen werden
- Auszahlung frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Pensionsalters
Die freie Vorsorge 3b
In der freien oder ungebundenen Vorsorge ist langfristiges Vorsorgesparen das Ziel. Vorsorgelücken im Alter sollen weitgehend minimiert werden. Zudem sichert dieses Modell neben der Altersvorsorge auch Hinterbliebene finanziell ab und garantiert finanzielle Unterstützung im Falle von Erwerbsunfähigkeit. Es gibt keinen jährlichen Maximalbetrag in der Säule 3b: Sie können so viel einzahlen, wie Sie möchten und die Vorsorge ganz Ihren Bedürfnissen anpassen.
Steuerliche Abzüge geniessen Sie bei der freien Vorsorge nicht. Dafür haben Sie einen grossen Vorteil: Sie können jederzeit über das Kapital verfügen. Auch eine Auflösung des Vertrags ist grundsätzlich jederzeit möglich. Beim Rückkauf dieser Lebensversicherung muss der Versicherte jedoch oft Verluste in Kauf nehmen.
Zur Säule 3b zählen alle freiwillig angesparten Vermögenswerte. Folgende sind typische Anlageformen:
- Banksparkonten
- Lebens- und Leibrentenversicherungen
- Vermögensanlagen (Aktien, Obligationen usw.)
- Vermögensverwaltung
- Wohneigentum
Arten der Lebensversicherung
Die Auswahl an Versicherungsprodukten im Bereich Lebensversicherung ist sehr gross. Es wird grundsätzlich zwischen einer reinen Risikoversicherung und kapitalbildenden Versicherungen unterschieden. Die dritte weitverbreitete Variante ist die fondsgebundene Versicherung. In dieser Übersicht sehen Sie die wichtigsten Merkmale der verschiedenen Arten aufgelistet:
Risikoversicherung
- eingezahltes Kapital wird nur im Schadensfall (Tod, Erwerbsunfähigkeit) ausbezahlt
- Angehörige werden versichert, ein Sparkapital wird nicht gebildet
Kapitalbildende Lebensversicherung
- gebräuchlichste Form der der Altersvorsorge
- Todesfallschutz mit Sparvertrag kombiniert
- Sparbetrag wird nach Ablauf der Police ausgezahlt: angespartes Kapital, Gewinnbeteiligung und Zinsüberschüssen aus Wertpapieren
Fondsgebundene Lebensversicherung
- keine Besteuerung von Anlageerträgen
- Kapitalanlage basiert teilweise auf Anlagen in Investmentfonds
- exakte Höhe der Auszahlung kann nicht vorhergesagt werden
Auszahlung der Lebensversicherung und Steuern
Wie und wann die Auszahlung Ihrer Altersvorsorge aus der dritten Säule erfolgt, hängt von der gewählten Versicherungsform ab. Bei der Risikoversicherung erhalten Sie die Auszahlung nur, wenn der versicherte Schadensfall auch eintritt. Das können der Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit sein. Dann erhalten Sie bzw. Ihre Angehörigen entweder eine Einmalzahlung oder regelmässige Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum. Die kapitalbildende Lebensversicherung wird mitsamt der erwirtschafteten Überschüsse nach Ablauf des Vertrags oder im Todesfall ausgezahlt.
Bei Auszahlungen aus der Säule 3a gilt: Bei einer einmaligen Auszahlung werden mehr Steuern erhoben als bei einer gestaffelten Zahlung. Sie müssen die Auszahlung der Lebensversicherung gesondert in Ihrer Steuererklärung angeben, da die Gelder getrennt vom sonstigen Einkommen betrachtet werden. In der Säule 3b werden Auszahlungen gar nicht besteuert. Allerdings muss der Rückkaufswert der Police als Vermögen in der Steuererklärung deklariert werden.
Lebensversicherung rückkaufen
Der Rückkauf einer Lebensversicherung ist möglich, aber nicht empfehlenswert. Gerade in den ersten Vertragsjahren entstehen dadurch hohe Verluste. Denn bei einer Auflösung zu Beginn geht der Rückkaufswert gegen Null. Eine Kündigung des Vertrags ist nur dann sinnvoll, wenn der Rückkaufswert bei der Auszahlung bereits über den geleisteten Einzahlungen liegt.